Welpenhaus ja oder nein?
6.03.2010 von Marianne
Wie ich ja hier schon erwähnte bauen wir aus freien Stücken. Da ich aber nun von anderen Züchtern zu diesem Thema auch befragt wurde, habe ich mir nochmal aus gegebenem Anlaß sämtliche Bestimmungen gründlich durhgelesen. Es stimmt nicht, dass ein Züchter im DWZRV grundsätzlich verpflichtet ist, ein eigenes Hunde- oder Welpenhaus zu bauen. Das gilt nur für bestimmte Haltungsformen. Ich gehe dazu in die Zuchtordnung 6.2
Pflichten des Züchters
Der Züchter hat:
1. Die Zuchtbestimmungen zu befolgen und für angemessene
Unterbringung und Haltung im Sinne des Tierschutzgesetzes und
der Mindesthaltungsbedingungen zu sorgen. Eine Etagenzucht ist
nicht erlaubt.
Es ist deutlich gesagt, dass eine Etagenzucht nicht erlaubt ist. Das bedeutet, dass eine Wohnung im 2.Stockwerk eines Mietshauses nicht ausreicht, um dort eine genehmigte Zuchtstätte für Windhunde genehmigt zu bekommen. Wie sieht es aber mit dem viel besprochenen separaten Welpenraum oder Welpenhaus aus? Es ist immer davon zu hören und wird von verschiedenen Zuchtwarten auch ein “direkter ungehinderter Zugang ins Freie für Welpen gefordert” und manchesmal auch die Größe des Auslaufs vorgeschrieben.
In den Mindeshaltunsbedingungen lesen wir nun folgendes:
C. Verhaltensgerechte Unterbringung und Möglichkeiten zur artgemäßen Bewegung
Es sind folgende Haltungsformen, auch in Kombination untereinander möglich:
I. Haltung im Hundehaus, in ausgebauten Scheunen, Stallungen oder Garagen
II. Haltung in offenen oder teilweise offenen Zwingern
III. Haltung im Haus bzw. in der Wohnung
Wen I. und II. zutrifft, dann sind bestimmte Vorkehrungen zu treffen wie geeigneter Welpenraum/Hundehaus usw. Doch wenn III. zutrifft, d.h. wenn die Hunde und Welpen im gesamten Wohnhaus leben, finden die Mindesthaltungsbedingungen keine Anwendung. Es ist also bei der Haltung im gesamten Wohnbereich nicht erforderlich, dass ein Züchter zwingend ein gesondertes Welpenhaus o.ä. zur Verfügung stellen muss. Die Mindesthaltungsbedingungen lesen sich wie folgt:
III. Werden die Hunde nicht im gesamten Wohnbereich gehalten, sondern sind sie in speziellen Hunderäumen untergebracht (z.B. im Souterrain oder Keller), so müssen diese Räume folgenden Bedingungen entsprechen:
Sehr wahrscheinlich haben sich Zuchtwarte zu sehr in die qm und die Abmessungen vertieft, dass sie die wesentliche Bestimmung dieser Vorschrift aus dem Auge verloren haben. Ausdrücklich gilt sie nur, wenn Hunde ausschließlich NICHT im gesamten Wohnbereich (Haus oder Wohnung) gehalten werden.
Hier nocheinmal alles selbst nachzulesen: Mindesthaltungsbedingungen, Tierschutzgesetz, Zuchtordnung




